(EG) Nr. 2073/2005

VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

Es werden die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die von den Lebensmittelunternehmern bei der Durchführung allgemeiner und spezifischer Hygienemaßnahmen gemäß Artikel 4 der VERORDNUNG (EG)Nr. 852/2004 einzuhalten sind.

Die Lebensmittelunternehmer müssen sicher stellen, dass Lebensmittel die genannten mikrobiologischen Kriterien einhalten. Auf allen Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln müssen Maßnahmen im Rahmen der auf den HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren getroffen und die gute Hygienepraxis angewendet werden.

veröffentlicht:
Amtsblatt EU, L 338/1, 22.12.2005

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